Das Landesblindengeld ist eine finanzielle Leistung, die blinden Menschen monatlich gewährt wird. Es ist ein sog. Nachteilsausgleich, der erforderlich ist, um Mehrausgaben, die aufgrund der Blindheit entstehen, auszugleichen. Blinde Menschen können damit eine Haushaltshilfe bezahlen oder sich Texte in Blindenschrift übertragen oder vorlesen lassen. Das Blindengeld ist erforderlich, um sich Assistenzleistungen für Behördengänge oder Arztbesuche einzukaufen oder für Hilfsmittel für den Alltag, die speziell für ihre Bedürfnisse hergestellt werden müssen.

Das Blindengeld findet seine Rechtsgrundlage in dem Landesblindengeldgesetz Rheinland-Pfalz (LBlindenG). Es ist eine freiwillige Leistung des Bundeslandes, in dem man wohnt. Es muss bei der Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung des Wohnortes beantragt werden. Anbei finden Sie eine
Übersicht der Leistungsbeträge für Rheinland-Pfalz.

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